Buchungsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Naturfreundehaus Brünig
(English below)
Naturfreundehaus Brünig (NFHB)
Ein Betrieb der Kunst- und Naturfreunde GmbH
Diese Bedingungen gelten für alle Reservationen und Aufenthalte im Naturfreundehaus Brünig.
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zwischen der buchenden Person (Gast) und dem Naturfreundehaus Brünig mit der Reservationsbestätigung zustande.
Wird ein schriftlicher Vertrag verlangt, ist dieser innert 5 Tagen unterzeichnet zurückzusenden.
Andernfalls verfällt die Reservation.
2. Preise und Zahlung
Es gelten die auf der Website publizierten Preise.
Der Übernachtungspreis inklusive gebuchter Zusatzleistungen ist beim Check-in oder Check-out zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das NFHB ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder eine Kreditkartenkaution zu verlangen.
Konsumationen während des Aufenthalts sind beim Check-out zu bezahlen.
Nachträgliche Konsumationen können der angegebenen Zahlungsart belastet werden.
Zahlungsmöglichkeiten: Karte, Twint oder bar.
Barzahlungen in EUR sind zum Tageskurs möglich (Rückgeld in CHF).
3. Annullationen
Einzelpersonen und Gruppen bis 9 Personen
Kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Check-in (15:00 Uhr).
Spätere Stornierungen werden zu 100% verrechnet.
Gruppen ab 10 Personen / Pauschalreservationen
Annullierung innert 10 Tagen nach Vertragsdatum: 100% Rückerstattung
Bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 50% Rückerstattung
Spätere Annullierungen nur bei Ersatzvermietung
Massgebend ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bis 18:00 Uhr.
4. Vorzeitige Abreise
Bei vorzeitiger Abreise kann der gesamte gebuchte Betrag verrechnet werden.
Nicht bezogene Leistungen werden nach Möglichkeit anderweitig vergeben.
5. Notfallplätze
Als Teil von Naturfreunde Schweiz werden bis zu 6 Notfallplätze für Pilgerreisende freigehalten.
Bei Pauschalreservationen kann daher eine vollständige Exklusivität nicht in jedem Fall garantiert werden.
Die Nachtruhe ist einzuhalten.
Die hausverantwortliche Person ist weisungsberechtigt.
6. Reinigung bei Pauschalreservationen
Die Endreinigung ist im Preis inbegriffen.
Mitgebrachter Abfall und nicht verbrauchte Lebensmittel sind mitzunehmen.
Bei ausserordentlichem Mehraufwand kann ein zusätzlicher Betrag von CHF 40 pro Stunde verrechnet werden.
7. Nutzung der Zimmer
Zimmer dürfen nur durch die angemeldete Anzahl Personen belegt werden.
Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Schäden sind unverzüglich zu melden.
Für verursachte Schäden haftet der Gast.
8. Haftung
Das NFHB haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust eingebrachter Gegenstände, ausser bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Schädlingsbefall kann trotz regelmässiger Kontrolle nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das NFHB arbeitet mit professionellen Fachstellen zusammen.
Eine Haftung für Folgekosten im Zusammenhang mit Schädlingsbefall (z.B. Reisegepäck, Fahrzeuge oder Gesundheitskosten) wird ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Die Haftung ist auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
9. Haustiere
Haustiere sind nur nach vorgängiger Absprache erlaubt.
Der Halter haftet für verursachte Schäden.
Im Naturfreundehaus lebt eine Katze, die sich frei im Haus bewegt. Gäste nehmen dies zur Kenntnis.
10. Datenschutz
Personendaten werden ausschliesslich zur Abwicklung der Reservation verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Kreditkartendaten werden nicht gespeichert.
11. Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Lungern.
Booking Conditions
Naturfreundehaus Brünig (NFHB)
Operated by Kunst- und Naturfreunde GmbH
These conditions apply to all reservations and stays.
1. Contract
The contract is concluded between the guest and Naturfreundehaus Brünig upon confirmation of reservation.
If a written contract is required, it must be returned signed within 5 days.
2. Prices and Payment
Prices published on the website apply.
Accommodation and booked services are payable at check-in or check-out unless otherwise agreed.
NFHB may request advance payment or a credit card guarantee.
Payments possible via card, Twint or cash.
Cash payments in EUR at daily exchange rate (change in CHF).
3. Cancellation
Individuals and groups up to 9 persons
Free cancellation up to 24 hours before check-in (15:00).
Later cancellations charged in full.
Groups of 10 or more / Full-house reservations
Cancellation within 10 days of contract: 100% refund
Up to 8 weeks before arrival: 50% refund
Later cancellations only upon replacement booking
Written notice required.
4. Early Departure
In case of early departure, the full booked amount may be charged.
Unused services may be reallocated where possible.
5. Emergency Beds
As part of Naturfreunde Schweiz, up to 6 emergency beds are reserved for pilgrims.
Full exclusivity cannot be guaranteed in all cases.
Quiet hours must be respected.
The person in charge has authority within the house.
6. Cleaning (Full-house Reservations)
Final cleaning is included.
Guests are required to take back brought waste and unused food.
Extraordinary additional cleaning may be charged at CHF 40 per hour.
7. Room Use
Rooms may only be occupied by the registered number of persons.
Guests are liable for damages caused during their stay.
8. Liability
NFHB is not liable for loss, theft or damage of personal belongings except in cases of intent or gross negligence.
Pest infestations cannot be fully excluded despite regular control measures.
NFHB works with professional pest control services.
Liability for consequential costs related to pest incidents (e.g. luggage, vehicles or health expenses) is excluded unless caused by intent or gross negligence.
Liability is limited to the coverage of the operational liability insurance.
9. Pets
Pets only upon prior agreement.
The owner is liable for damages.
A cat lives in the Naturfreundehaus and moves freely within the house. Guests acknowledge this.
10. Data Protection
Personal data is used solely for reservation processing and is not shared with third parties.
11. Jurisdiction
Swiss law applies.
Place of jurisdiction is Lungern.
Lungern, Februar 2026